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Den Abmahnanwälten das Handwerk gelegt?

fröschl / 59 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo ,

ein Bekannter war Internet-Händler und wurde vom Landgericht
mit einer Einstweiligen Verfügung beauflagt, bei Angeboten im
Internet in den Artikelbeschreibungen darauf hinzuweisen, dass
er ein gewerblicher Händler ist. Dies beinhaltet dann natürlich,
auch alle Vorgaben für Internet-Händler zu erfüllen.

Jetzt hat mein Bekannter sein Händler-Gewerbe abgemeldet.

Seine Frage, wurde mit der Gewerbeabmeldung der Einstweiligen
Verfügung (Dauer 30 Jahre) die Grundlage entzogen und kann ich
nun ohne Auflagen privat im Internet verkaufen?


Mit freundlichen Grüßen


fröschl

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
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fröschl neanderix „>mit der Aufgabe des Gewerbes stimmt die Basis der...“
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Hallo ,

trotzdem dieser Thread als "Beantwortet" markiert ist,
hier noch eine Info. Mein Bekannter will jetzt mit seinem
Steuerberater den Status seiner Restware klären.


Mit freundlichen Grüßen


fröschl

PS: Vielleicht kann ein VIP dem störrischen Editor beibringen,
    dass die Thread-Frage als "Beantwortet" markiert wurde.

Es wäre gut, wenn die Elementare Logik der Aussagen bekannter wäre (fröschl).
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