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Garantiezeit - welche Rechte hab ich?

mr_drehmoment / 26 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
ich hab da mal eine Frage:

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist auf jedem gekauften Neu-Gerät eine Garantie von 6Monaten (für die der Händler zuständig ist) und eine Gewährleistung (des Herstellers) über 24Monate ab Kaufdatum.

Wenn mir jetzt ein Gerät während der ersten 6Monate kaputt geht (Garantiefall) - hab ich dann ein Anrecht auf ein Ersatzgerät bis das defekte Gerät wieder repariert ist?

Falls ja, gilt das auch für die Zeit zwischen 6Monate und 24Monate nach dem Kauf?

THX
Arnold

Schlimmer ? Geht immer !!!
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§ 437 BGB Olaf19
@out-freyn Crusty_der_Clown
out-freyn xafford „PS: Nein, eine AGB kann kein Gesetz außer Kraft setzen, egal welches. Im...“
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Bei gewerblichem Handeln greift das HGB

Das ist so nicht ganz richtig. Das BGB gilt für Kaufleute ebenfalls, soweit im HGB nichts abweichendes geregelt ist. Das HGB gilt subsidiär und ergänzt das BGB als Sonderprivatrecht der Kaufleute. Die "spannenden" Paragraphen (was "Konflikte" mit den BGB-Vorschriften angeht) beginnen im HGB ab § 343.
The conspiracy theory of society [...] comes from abandoning God and then asking: »Who is in his place?« (Sir Karl Popper, Conjectures and Refutations, 1963)
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