Allgemeines 21.924 Themen, 147.285 Beiträge

Garantiezeit - welche Rechte hab ich?

mr_drehmoment / 26 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
ich hab da mal eine Frage:

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist auf jedem gekauften Neu-Gerät eine Garantie von 6Monaten (für die der Händler zuständig ist) und eine Gewährleistung (des Herstellers) über 24Monate ab Kaufdatum.

Wenn mir jetzt ein Gerät während der ersten 6Monate kaputt geht (Garantiefall) - hab ich dann ein Anrecht auf ein Ersatzgerät bis das defekte Gerät wieder repariert ist?

Falls ja, gilt das auch für die Zeit zwischen 6Monate und 24Monate nach dem Kauf?

THX
Arnold

Schlimmer ? Geht immer !!!
bei Antwort benachrichtigen
Crusty_der_Clown mr_drehmoment „Bei mir war das wegen einem Epson Multifunktionsdrucker - den hatte noch keine 2...“
Optionen

Moin,

Ich glaubte letztens im Fernsehen gehört zu haben, dass (innerhalb der ersten 6Monate) einem für die Dauer der Garantieabwicklung ein Ersatzgerät zustehen würde...
dem ist definitiv nicht so. Als Dienstleistung eines guten Fachhändlers gehört natürlich schon, das man sich irgendwas einfallen läßt, allerdings verkauft kaum ein Fachhändler solche Multifunktionsgeräte (warum auch, bei "Gewinnspannen" von etwa EUR 5,- bis 10,-). Und wer kauft schon beim Fachhändler? Lieber beim "billigsten" Händer, den Scheiß "es geht immer billiger.de" muß man sich ja fast täglich anhören, im Einklang mit "Geiz ist geil". Woher soll der Händler, der an einem 150-Euro-Gerät vielleicht 5 Euro dran "verdient", auch die Mittel dafür hernehmen? Zudem bei Entgegennahme des defekten Gerätes ja noch keineswegs feststeht, daß es sich um einen Gewährleistungs- oder Garantiefall handelt - immerhin lesen wir ja auch hier täglich im Forum, "wo gibt es die billigsten Patronen", "wie fülle ich meine Patronen nach" - auch damit kann man einen Drucker ruinieren.

Bei meinen eBay-Verkäufen mit gebrauchten Laserdruckern tausche in in den sehr selten vorkommenden Gewährleistunsfällen fast immer im Vorabtausch, auch bieten wir für unsere Kunden mit Kopierern und Faxgeräten im Bedarfsfall KOSTENLOSE Leihgeräte an, aber als Standard kann man das im normalen PC-Handel nicht erwarten, das geben die Gewinnspannen dort nicht her. Bei mir braucht aber auch kein Kunde ankommen, der mir eine Gewinnspanne von 3,- Euro zubilligt. Der kann gleich wieder die Tür von außen hinter sich zumachen.

Letztendlich weiß ich aber auch, warum ich gerne mittlerweile zumindest im Farblaserbereich (Neugeräte) OKI verkaufe. 3 Jahre Vor-Ort-Garantie am nächsten Arbeitstag. Da brauche ich mir als Händler dann wenigstens den Kopf nicht zerbrechen.

Jürgen

"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
bei Antwort benachrichtigen
§ 437 BGB Olaf19
@out-freyn Crusty_der_Clown