Hallo,
ich hab da mal eine Frage:
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist auf jedem gekauften Neu-Gerät eine Garantie von 6Monaten (für die der Händler zuständig ist) und eine Gewährleistung (des Herstellers) über 24Monate ab Kaufdatum.
Wenn mir jetzt ein Gerät während der ersten 6Monate kaputt geht (Garantiefall) - hab ich dann ein Anrecht auf ein Ersatzgerät bis das defekte Gerät wieder repariert ist?
Falls ja, gilt das auch für die Zeit zwischen 6Monate und 24Monate nach dem Kauf?
THX
Arnold
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Danke für den Gesetztestext. Hab' ich im Prinzip ja so geschrieben und der Paragraph ist ja genauso schwammig formuliert, wie ich ihn in Erinnerung hatte. Also "normal" etwa 2 Nachbesserungsversuche, Abweichungen nach oben unten nicht explizit ausgeschlossen, sondern jeweils auf einen speziellen Einzelfall bezogen. Im Prinzip so, wie ich es - nach meiner Korrektur - geschrieben habe.
Jürgen