Hallo,
ich hab da mal eine Frage:
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist auf jedem gekauften Neu-Gerät eine Garantie von 6Monaten (für die der Händler zuständig ist) und eine Gewährleistung (des Herstellers) über 24Monate ab Kaufdatum.
Wenn mir jetzt ein Gerät während der ersten 6Monate kaputt geht (Garantiefall) - hab ich dann ein Anrecht auf ein Ersatzgerät bis das defekte Gerät wieder repariert ist?
Falls ja, gilt das auch für die Zeit zwischen 6Monate und 24Monate nach dem Kauf?
THX
Arnold
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> Aber welcher Händler schreibt schon: "Und sollte was kaputt sein, bekommt ihr direkt ein Ersatzgerät für die Reparaturdauer"? ;-)
Das könnte ein Händler z.B. deswegen machen, um die Konkurrenz durch besseren Service ausstechen zu können.
Bestes Beispiel: M'Märkte. Die bieten dir an, dass du jedes gekaufte Gerät ohne Angabe von Gründen in 14 Tagen zurückgeben kannst. Dazu sind sie auch nicht verpflichtet, sie tun es aber, weil sie damit Pluspunkte gegenüber der Konkurrenz sammeln können.
Viel spannender finde ich die Frage, wo im BGB die Geschichte mit der 3-maligen Nachbesserung steht... oder steht das nirgendwo im Gesetz, ist das "Richter-Recht"?
CU
Olaf