Hallo,
ich hab da mal eine Frage:
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist auf jedem gekauften Neu-Gerät eine Garantie von 6Monaten (für die der Händler zuständig ist) und eine Gewährleistung (des Herstellers) über 24Monate ab Kaufdatum.
Wenn mir jetzt ein Gerät während der ersten 6Monate kaputt geht (Garantiefall) - hab ich dann ein Anrecht auf ein Ersatzgerät bis das defekte Gerät wieder repariert ist?
Falls ja, gilt das auch für die Zeit zwischen 6Monate und 24Monate nach dem Kauf?
THX
Arnold
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Ich glaubte letztens im Fernsehen gehört zu haben, dass (innerhalb der ersten 6Monate) einem für die Dauer der Garantieabwicklung ein Ersatzgerät zustehen würde..
Bei Garantie (das Gerät ist während der Garantiezeit kaputt gegangen) mag das hinnehmbar sein, auf ein Ersatzgerät zu verzichten, bei einem Gewährleistungsfall (v.a. innerhalb der ersten 6 Monate) musst Du Dich nicht darauf einlassen. Laut BGB (§ 439) hast DU die Wahl, ob der Mangel beseitigt werden soll (Reparatur) oder ob Du eine "mangelfreie Sache" als Ersatz bekommst. Dies gilt jedoch nur für Kaufverträge, die auf eine Gattungsschuld gerichtet sind. Bei Stückschulden (die meisten eBay-Angebote) gilt dies nicht. Zu Stückschuld/Gattungsschuld siehe hier.
Bei Garantie (das Gerät ist während der Garantiezeit kaputt gegangen) mag das hinnehmbar sein, auf ein Ersatzgerät zu verzichten, bei einem Gewährleistungsfall (v.a. innerhalb der ersten 6 Monate) musst Du Dich nicht darauf einlassen. Laut BGB (§ 439) hast DU die Wahl, ob der Mangel beseitigt werden soll (Reparatur) oder ob Du eine "mangelfreie Sache" als Ersatz bekommst. Dies gilt jedoch nur für Kaufverträge, die auf eine Gattungsschuld gerichtet sind. Bei Stückschulden (die meisten eBay-Angebote) gilt dies nicht. Zu Stückschuld/Gattungsschuld siehe hier.