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Garantiezeit - welche Rechte hab ich?

mr_drehmoment / 26 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
ich hab da mal eine Frage:

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist auf jedem gekauften Neu-Gerät eine Garantie von 6Monaten (für die der Händler zuständig ist) und eine Gewährleistung (des Herstellers) über 24Monate ab Kaufdatum.

Wenn mir jetzt ein Gerät während der ersten 6Monate kaputt geht (Garantiefall) - hab ich dann ein Anrecht auf ein Ersatzgerät bis das defekte Gerät wieder repariert ist?

Falls ja, gilt das auch für die Zeit zwischen 6Monate und 24Monate nach dem Kauf?

THX
Arnold

Schlimmer ? Geht immer !!!
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Crusty_der_Clown dirk42799 „sicherlich kannst Du auch zwischen Verkäufer und Kunde mit AGBs einiges...“
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Der Händler hat im übrigen sogar das Recht, 3 mal nachbessern zu dürfen
Das kommt wohl nach gängiger Rechtssprechung durch unsere Gerichte drauf an.

Bei "normal komplizierten" (eine bessere Umschreibung fällt mir gerade nicht ein) Geräten, wie z. B. einem Fernseher, einem PC, eines DVD-Players etc. billigen die Gerichte im Streitfall dem Verkäufer 2 Nachbesserungsversuche zu. Bei extrem komplizierten Geräten (z. B. Sonderanfertigungen speziell gefertigter Artikel, nehmen wir mal einen LKW mit Spezialaufaufbau als Beispiel oder Druckmaschinen in einer Druckerei etc.), dann sind im Regelfall bis zu 3 Nachbesserungen durch den Verkäufer statthaft.

Darüber hinaus gibt es noch Fälle, da braucht sich der Kunde gar nicht auf Nachbesserungsversuche einzulassen, nämlich bei einfachen Geräten, bei denen in der Regel eine Nachbesserung weder möglich ist noch der Kunde damit rechnen muß, daß derartig einfach konstruierte Geräte überhaupt kaputt gehen. Beispiel: Toaster, Waffeleisen etc. Dort hat er sofort einen Anspruch auf einen Austausch bzw. Rückerstattung des Kaufpreises.

So steht das sinngemäß in diversen Erläuterungen aufgrund gefällter Urteile in einem Wälzer über unser Gewährleistungsrecht, den ich vor einiger Zeit mal durchgewälzt habe.

Nur mit dem Gesetztestext kommt man ja nicht immer weiter, sondern erst die Gerichte legen ja die Maßstäbe genauer an - der Gesetzgeber kann ja auch unmöglich jeden Einzelfall berücksichtigen.

Jürgen

"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
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§ 437 BGB Olaf19
@out-freyn Crusty_der_Clown