Hallo,
ich hab da mal eine Frage:
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist auf jedem gekauften Neu-Gerät eine Garantie von 6Monaten (für die der Händler zuständig ist) und eine Gewährleistung (des Herstellers) über 24Monate ab Kaufdatum.
Wenn mir jetzt ein Gerät während der ersten 6Monate kaputt geht (Garantiefall) - hab ich dann ein Anrecht auf ein Ersatzgerät bis das defekte Gerät wieder repariert ist?
Falls ja, gilt das auch für die Zeit zwischen 6Monate und 24Monate nach dem Kauf?
THX
Arnold
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Nachbesserung: steht nicht explizit im Gesetz.
bzgl. Austauschgerät: MM und Saturn kontern durch ihr freiwilliges (!) Rückgaberecht den für den Verbraucher günstigen Fernabsatzmodalitäten.
Bei Austauschgeräten kann´s für große Märkte aber durchaus teuer werden, Ersatzgeräte rauszugeben und für den kleinen Händler um die Ecke könnte das der Ruin sein. Eine Lösung á la "Ersatzgerät für EUR x pro Tag" wäre da vernünftiger...
D.