Hallo,
ich hab da mal eine Frage:
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist auf jedem gekauften Neu-Gerät eine Garantie von 6Monaten (für die der Händler zuständig ist) und eine Gewährleistung (des Herstellers) über 24Monate ab Kaufdatum.
Wenn mir jetzt ein Gerät während der ersten 6Monate kaputt geht (Garantiefall) - hab ich dann ein Anrecht auf ein Ersatzgerät bis das defekte Gerät wieder repariert ist?
Falls ja, gilt das auch für die Zeit zwischen 6Monate und 24Monate nach dem Kauf?
THX
Arnold
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PS: Nein, eine AGB kann kein Gesetz außer Kraft setzen, egal welches. Im Gegenteil, eine AGB die geltendem Recht auch nur in Teilen widerspricht und über keine salvatorische Klausel verfügt wird insgesamt dadurch nichtig.
Bei Geschäften unter gewerblichen Personen gilt das BGB auch nicht es muß also nicht außer Kraft gesetzt werden, da es ja nur Privatgeschäfte regelt. Bei gewerblichem Handeln greift das HGB.