Hallo,
ich hab da mal eine Frage:
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist auf jedem gekauften Neu-Gerät eine Garantie von 6Monaten (für die der Händler zuständig ist) und eine Gewährleistung (des Herstellers) über 24Monate ab Kaufdatum.
Wenn mir jetzt ein Gerät während der ersten 6Monate kaputt geht (Garantiefall) - hab ich dann ein Anrecht auf ein Ersatzgerät bis das defekte Gerät wieder repariert ist?
Falls ja, gilt das auch für die Zeit zwischen 6Monate und 24Monate nach dem Kauf?
THX
Arnold
Allgemeines 21.916 Themen, 147.232 Beiträge
hast DU die Wahl, ob der Mangel beseitigt werden soll (Reparatur) oder ob Du eine "mangelfreie Sache" als Ersatz bekommst
Falls sich an der Rechtssprechung die letzten paar Monate ncihts geändert hat stimmt das so nicht. Man muß dem Hersteller / Händler die Gelegenheit der Nachbesserung geben. Zumindest 2 Mal darf nachgebessert werden. Erst beim dritten Mal kann man dann auf Erstattung oder Ersatzlieferung bestehen.
Falls sich an der Rechtssprechung die letzten paar Monate ncihts geändert hat stimmt das so nicht. Man muß dem Hersteller / Händler die Gelegenheit der Nachbesserung geben. Zumindest 2 Mal darf nachgebessert werden. Erst beim dritten Mal kann man dann auf Erstattung oder Ersatzlieferung bestehen.