Hallo,
ich hab da mal eine Frage:
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist auf jedem gekauften Neu-Gerät eine Garantie von 6Monaten (für die der Händler zuständig ist) und eine Gewährleistung (des Herstellers) über 24Monate ab Kaufdatum.
Wenn mir jetzt ein Gerät während der ersten 6Monate kaputt geht (Garantiefall) - hab ich dann ein Anrecht auf ein Ersatzgerät bis das defekte Gerät wieder repariert ist?
Falls ja, gilt das auch für die Zeit zwischen 6Monate und 24Monate nach dem Kauf?
THX
Arnold
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s.u. bzw. oben oder wo auch immer ich über den Palandt geschrieben habe. ;-)
So ist es so, daß der Käufer nicht Nr. 1 oder Nr. 2 oder Nr. 3 verlangen kann, sondern eben erst einmal nur Nr. 1. Und das "muß" er 3 mal fruchtlos verlangt und erfüllt bekommen haben, bevor ihm Nr. 2 oder Nr. 3 offensteht.
Im Umkehrschluß ergibt sich daraus ein "Quasi-Anspruch" des Verkäufers, 3 mal reparieren zu dürfen.
Dirk