Hallo,
ich hab da mal eine Frage:
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist auf jedem gekauften Neu-Gerät eine Garantie von 6Monaten (für die der Händler zuständig ist) und eine Gewährleistung (des Herstellers) über 24Monate ab Kaufdatum.
Wenn mir jetzt ein Gerät während der ersten 6Monate kaputt geht (Garantiefall) - hab ich dann ein Anrecht auf ein Ersatzgerät bis das defekte Gerät wieder repariert ist?
Falls ja, gilt das auch für die Zeit zwischen 6Monate und 24Monate nach dem Kauf?
THX
Arnold
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Gewährleistung ist per Gesetz zu geben, nämlich 24 Monate lang.
Tolle Sache, wäre da nicht die Sache mit der Beweislastumkehr.
Heißt auf Deutsch: wenn in den ersten 6 Monaten was an dem Gerät dran ist, vermutet man (der Gesetzgeber und mit ihm die Gerichte), daß das Gerät von Anfang an (ab Kauf) den Mangel hatte. Danach mußt Du beweisen, daß das Gerät den Mangel hatte - und genau das kann Dir insbesondere bei Elektrogeräten verdammt schwer fallen bis unmöglich sein.
Garantie gibt ein Hersteller freiwillig und heißt so viel wie "ich geb Dir Brief und Siegel, daß in x Monaten/Jahren nix passieren wird. Und wenn doch reparieren wir´s schon oder tauschen´s aus."
Das ist mal richtig toll!
Ein Austauschgerät steht Dir während der Zeit nicht zu.
Weder während der ersten 6 noch der letzten 18 Monate.
Allerdings hast Du einen Anspruch darauf, daß der Hersteller/Verkäufer das Gerät in einer angemessenen Zeit repariert. Wenn der PC also wg. defekter Festplatte zum Händler zurückgeht, sollte das - nach gesundem Menschenverstand - nicht länger als 3 oder 4 Tage dauern (alte Platte raus, neue bestellen, einbauen, fertig).
Nicht selten reparieren Händler aber nicht selber, sondern schicken das Teil auch direkt zum Hersteller ein. Da mußt Du dann Transportdauer, je nach Größe des Unternehmens die Menge der Reparaturaufträge etc. berücksichtigen, sodaß hier auch mal 2 oder 3 Wochen angemessen sein können.
Ist eine Einzelfallfrage.
Dirk