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Garantiezeit - welche Rechte hab ich?

mr_drehmoment / 26 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
ich hab da mal eine Frage:

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist auf jedem gekauften Neu-Gerät eine Garantie von 6Monaten (für die der Händler zuständig ist) und eine Gewährleistung (des Herstellers) über 24Monate ab Kaufdatum.

Wenn mir jetzt ein Gerät während der ersten 6Monate kaputt geht (Garantiefall) - hab ich dann ein Anrecht auf ein Ersatzgerät bis das defekte Gerät wieder repariert ist?

Falls ja, gilt das auch für die Zeit zwischen 6Monate und 24Monate nach dem Kauf?

THX
Arnold

Schlimmer ? Geht immer !!!
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§ 437 BGB Olaf19
out-freyn dirk42799 „Nachbesserung: steht nicht explizit im Gesetz. bzgl. Austauschgerät: MM und...“
Optionen
Nachbesserung: steht nicht explizit im Gesetz.

§ 440 BGB? Expliziter geht's doch kaum.
The conspiracy theory of society [...] comes from abandoning God and then asking: »Who is in his place?« (Sir Karl Popper, Conjectures and Refutations, 1963)
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@out-freyn Crusty_der_Clown