Hallo,
ich hab da mal eine Frage:
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist auf jedem gekauften Neu-Gerät eine Garantie von 6Monaten (für die der Händler zuständig ist) und eine Gewährleistung (des Herstellers) über 24Monate ab Kaufdatum.
Wenn mir jetzt ein Gerät während der ersten 6Monate kaputt geht (Garantiefall) - hab ich dann ein Anrecht auf ein Ersatzgerät bis das defekte Gerät wieder repariert ist?
Falls ja, gilt das auch für die Zeit zwischen 6Monate und 24Monate nach dem Kauf?
THX
Arnold
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Was Richter gem. Deinem dicken Buch mal gemacht haben, streite ich nicht ab.
Nur im Zweifel hat der Verbraucher erst einmal 3 Versuche hinzunehmen.
Wenn er - im Einzelfall - aber erkennt, daß der Händler keine Ahnung hat und z. B. immer nur das Gerät auf und wieder zuschraubt, ohne was zu ändern, dann wäre auch schon nach 1 Versuch meine Geduld am Ende.
Wie so oft und eigentlich fast immer: Einzelfall-abhängig!
Dirk