Hallo,
ich hab da mal eine Frage:
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist auf jedem gekauften Neu-Gerät eine Garantie von 6Monaten (für die der Händler zuständig ist) und eine Gewährleistung (des Herstellers) über 24Monate ab Kaufdatum.
Wenn mir jetzt ein Gerät während der ersten 6Monate kaputt geht (Garantiefall) - hab ich dann ein Anrecht auf ein Ersatzgerät bis das defekte Gerät wieder repariert ist?
Falls ja, gilt das auch für die Zeit zwischen 6Monate und 24Monate nach dem Kauf?
THX
Arnold
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ich muß mich korrigieren: Bei einfachen Dingen (siehe oben, Toaster) wird EIN Nachbesserungsversuch zugestanden. Ich habe zwar auch mal von einem anderen Urteil gelesen, aber das war wohl eher eine Einzelfallentscheidung.
Bei dem Rest bleibe ich bei dem, was ich geschrieben habe. Generell bis zu 3 Nachbesserungsversuche, wobei oft die Gerichte nach 2 mal mit dem Kopf geschüttelt haben, daß dem Käufer keine weiteren Reparaturversuche zumutbar sind. Es kommt aber sich auch darauf an, ob verschiedene Fehler vorlagen (mal ein defektes Display, mal ein defektes Netzteil) oder immer wieder der gleiche Fehler vorliegt. Auch, wenn der Verkäufer sich beim ersten Reparaturversuch als unzuverlässig erwiesen hat, muß der Käufer nicht bis zum Sankt-Nimmerleinstag immer wieder sein Gerät reparieren lassen.
Ich denke aber einfach mal, daß wir hier nicht in's Detail gehen müssen, ob dem Verkäufer in diesem speziellen Fall von "Mr. Drehmoment" nun 2 oder 3 Nachbesserungsversuche zustehen, da wir uns damit doch meilenweit von der ursprünglichen Frage entfernen.
Jürgen