Wenn man das vorinstallierte OS nicht wieder los wird oder nur mit erheblichem (auch finanziellen) Mehraufwand, dann vielleicht.
So etwas in der Richtung hätte ich mir als Klagebegründung gewünscht, wenn das auch reichlich schwierig plausibel zu machen gewesen wäre.
Die Produktbeschreibungen in einem Online-Shop sind schon bindend und werden quasi Bestandteil des Kaufvertrages. Insofern muss man so etwas schon glauben dürfen!
Jein... wenn ein Händler mehr liefert als er angibt, ist das im Zweifel eher zugunsten des Kunden. Daraus sollte man ihm keinen Vorwurf konstruieren.
Allerdings verstehe auch ich nicht, warum in der Beschreibung nicht einfach steht, "Betriebssystem, vorinstalliert: FreeDOS" o.ä. Da fällt doch niemandem ein Zacken aus der Krone...
CU
Olaf