Windows 10 2.214 Themen, 28.184 Beiträge

Noch lange nicht zu Ende...

luttyy / 88 Antworten / Flachansicht Nickles

Wer da glaubt MS würde jetzt Ruhe geben mit seinen Zwangsmaßnahmen zu WIN10, der irrt gewaltig!

Das Spiel geht weiter und macht diesen Laden noch unsympathischer...

http://www.com-magazin.de/news/windows-10/neue-intel-amd-cpus-unterstuetzen-windows-10-1120052.html

Die Tatsache, dass es nur Windowsnutzer trifft, spricht ja wohl Bände..

Gruß

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Borlander Olaf19 „Was verstehst du unter exakter Begründung ? Es ist sowohl in der Berichterstattung zu diesem Thema als auch im ...“
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Es ist sowohl in der Berichterstattung zu diesem Thema als auch im Gerichtsurteil ausschließlich von "unlauteren Geschäftspraktiken" die Rede

Bei einigen der Beiträge hier war ich mir allerdings nicht so sicher, ob tatsächlich alle verstanden haben, dass die Entschädigung und der Schadenersatz für die "unlauteren Geschäftspraktiken" gefordert wurden.

Die Trennung in Schadenersatz und Entschädigung ist für mich auch nicht so ganz klar. Vielleicht ergibt sich das aber auch irgendwie aus dem französischem Recht?

Der Nachweis eines konkreten Schadens ist gerade im Bereich des Verbraucherschutzes schwierig: Im Zweifelsfall merken nämlich überhaupt nur die besonders informierten Kunden, dass ihnen ein Schaden entstanden ist bzw. entstehen könnte. Wenn den Schadenersatz nur auf die konkret quantifizierbaren Schäden beschränkst, dann wäre das wohl eher eine Einladung dazu jegliche Verbraucherrechte zu ignorieren.

Du könntest mit Deiner Argumentation auch in Frage stellen warum z.B. für unerlaubte Telefonwerbung Strafen von bis zu 50KEUR verhängt werden könn(t)en. Du wirst sicher nur sehr selten Fälle haben in denen ein einzelner Anruf eine solche Schadenshöhe verursacht.

Gruß
bor

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