"Nicht verboten" bedeutet aber eben erlaubt.
Die juristische Sprache ist eine sehr exakte Sprache. Mit "nicht verboten" lässt Du aber entscheidende Details weg und verfälscht ggf. sogar die eigentliche Aussage:
"In seinem heutigen Urteil beantwortet der Gerichtshof die erste Frage dahin, dass der Verkauf eines Computers mit vorinstallierter Software an sich keine unlautere Geschäftspraxis im Sinne der Richtlinie 2005/29 darstellt, wenn ein solches Angebot nicht den Erfordernissen der beruflichen Sorgfaltspflicht widerspricht und das wirtschaftliche Verhalten der Verbraucher nicht beeinflusst. Es ist Sache des nationalen Gerichts, dies unter Berücksichtigung der konkreten Umstände der Rechtssache zu beurteilen." [http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-09/cp160086de.pdf]
Zusammenfassend haben die also "nur" festgestellt, dass gegen eine ganz bestimmte genannte Richtlinie nicht (in jedem Fall) verstoßen wird, wenn bestimmte Nebenbedingungen erfüllt sind. Wären die nicht erfüllt schaut die Sache schon anders aus. Die stellen fest, dass die Bündelung erlaubt sein könnte, ohne aber festzustellen, dass dies hier tatsächlich der Fall ist…