Ich nehme mal an, der Rechner wurde nicht nur deshalb mit Windows gekauft, weil der Käufer wettbewerbswidrig mit einem verbotenen Werbeanruf dazu verleitet wurde.
Genau. Und selbst wenn – die Firma Sony hat dem Kläger großzügig, wie ich finde, angeboten den Kauf rück-abzuwickeln. Mehr kann man eigentlich nicht verlangen.
Ein Bußgeld wegen Wettbewerbsverstoßes hätte verhängt werden können, wenn die Rechtslage dies hergegeben hätte, aber davon hätte der Kläger keinen Cent gesehen.
reicht es nicht zu behaupten, einen gefühlten Schaden erfahren zu haben. Sich selbst ausgedachte Schäden, die nicht überprüfbar sind, sind auch nicht einklagbar.
Das hast du sehr schön formuliert. Dem schließe ich mich gern an.
CU
Olaf