Du könntest mit Deiner Argumentation auch in Frage stellen warum z.B. für unerlaubte Telefonwerbung Strafen von bis zu 50KEUR verhängt werden könn(t)en.
Nein. Strafe != Schadenersatz.
Wäre die Firma Sony zu einem Bußgeld verurteilt worden – welches dann an die Staatskasse und nicht an den Kläger geflossen wäre! – hätte ich es nachvollziehen können, mich dann allerdings gewundert, dass die seit vielen Jahren gängige Praxis des Software-Bundlings nun "plötzlich" nicht mehr erlaubt sein soll.
Wenn ich unerlaubte Telefonwerbung erhalte und dies zur Anzeige bringe, mag eine Strafe von bis zu 50.000 EUR durchaus verhängt werden – dass durch diesen Anruf meiner Person irgendein Schaden entstanden sein soll, der mir von der anrufenden Fima ersetzt werden muss, dürfte äußerst schwierig plausibel zu machen sein. Dass mich jemand in meiner Privatsphäre mit blöden Anrufen belästigt, ist ärgerlich, keine Frage – nur "geschädigt" im eigentlichen Sinne werde ich dadurch nicht.
Computer mit OS und weiterer Software zu bundeln, empfinde auch ich als Unart, nur – das weiß man doch vorher. Es ist quasi Allgemeinbildung und steht darüber hinaus auch noch in den Produktbeschreibungen. Deswegen wundert es mich genau so wie mawe2, dass Gerichte ein solches Verfahren überhaupt eröffnen.
CU
Olaf