Es könnte vielleicht auch einfach daran liegen, dass die ein tiefer gehende Rechtskenntnisse haben als Du und somit zu einer sehr viel feineren Abwägung von den relevanten Rechtsgütern haben?
Immerhin kommt der EUGH mit seiner feingeistigen Abwägung zum gleichen Ergebnis wie Giana0212, mawe2, Alpha13 und ich ;-) Und zwar auch mit der gleichen Begründung, die ist nur juristisch verklausulierter. Man könnte auch sagen: "geschwurbelt". Nein, das liegt nicht an der Übersetzung aus dem Französischen...
Im Zweifelsfall zahlst Du indirekt für die "Gratissoftware". Früher war es übrigens mal vollkommen normal, dass man das die Windows-Lizenz extra kaufen musste. Die gab es dann aber oft auch für einen so günstigen Aufpreis, dass fast alle diese Möglichkeit genutzt haben. Das war dann auf jeden Fall deutlich transparenter für den Kunden.
Natürlich wäre eine derartige Angebotsgestaltung deutlich kundenfreundlicher. Das heißt aber nicht, dass die andere Art – dem Kunden keine Wahl lassen, sondern gleich integrieren – rechtlich nicht zulässig ist.
Vermutlich haben so wenige Kunden vom Separat-Erwerb des OS Gebrauch gemacht, dass eine solche Unterscheidung sich wirtschaftlich nicht mehr gelohnt hat.
Du hast recht, man zahlt Gratissoftware mit, die man gar nicht benutzt (angenommen, dass diese Software nicht vom Hersteller 100% gesponsort wird). Nur, mit dieser Überlegung kommt man schnell vom Hundertsten ins Tausendste:
Dann könnte ein Kunde auch monieren, dass er das gleiche Gerät lieber mit einer fetteren Grafikkarte oder einem flotteren Prozessor gehabt hätte, dass er sich ärgert, dass ihm diese oder jene GPU oder CPU einfach so aufs Auge gedrückt worden ist.
In letzter Konsequenz landen wir dann beim PC-Selbstbau. Da ist auch nie ein Betriebssystem dabei, geschweige denn irgendeine Bloatware dazu...
CU
Olaf