Lies Dir bitte erst mal die exakten Begründungen zur Klage durch und nicht das war hier nach meinem Eindruck so auf Basis von Hörensagen zusammengereimt wird.
Was verstehst du unter "exakter Begründung"? Es ist sowohl in der Berichterstattung zu diesem Thema als auch im Gerichtsurteil ausschließlich von "unlauteren Geschäftspraktiken" die Rede, was im Urteil ausdrücklich verneint wird. Etwas ausführlicher hier: http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/
Selbst wenn es eine unlautere Geschäftspraktik gewesen wäre, erschließt sich mir nicht, wie der Kläger auf das schmale Brett kommt, gleich 2x "Schadenersatz" zu fordern: 450 EUR für seinen speziellen Fall, und 2500 so ganz allgemein.
Deswegen schrieb ich an mawe, er müsste dann schon nachweisen können, dass ihm ein konkreter Schaden entstanden sei.
Falls du darüber genauere Infos hast, gern her damit, ich kann sie weder den Berichten zum Thema entnehmen, noch der Urteilsbegründung.
http://www.zdnet.de/88278498/eugh-urteil-vorinstallierte-software-auf-computern-ist-zulaessig/
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=183106&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=585725
CU
Olaf