Hi mawe,
Bei einem Notebook für 549 EUR Kaufpreis wollte der Kläger 450 EUR für das Betriebssystem erstattet haben. Der Kläger war also exakt der Meinung, dass das SONY-Notebook ...allein... genau 99 EUR wert ist!
Selbst wenn es genau umgekehrt gewesen wäre: 99 EUR Preisnachlass für das nicht benötigte Betriebssystem und 450 EUR für das Notebook, hätte ich das Verhalten des Käufers unverschämt, borniert und dreist gefunden.
Wie kommt eigentlich ein Käufer dazu, sich anzumaßen zu beurteilen, wie Händler und Hersteller zu ihren Kostenkalkulationen kommen?
Vielleicht zahlt der Softwarehersteller sogar noch was drauf, damit seine Software auf dem Notebook vorinstalliert und somit werbewirksam unters Volk gestreut wird? Dann wäre das Notebook ohne die zwangsinstallierte Soft sogar noch teurer als ohne diese.
Dass der Kläger dazu auch noch 2500 EUR "Schadensersatz" haben wollte, setzt der Absurdität des Ganzen noch die Krone auf.
Dazu müsste er erst einmal nachweisen, dass die vorinstallierte Software ihm einen derartigen Ärger verursacht hat, dass er deswegen in seiner Erwerbstätigkeit so stark eingeschränkt war, dass ihm ein Schaden von mehreren 1000 EUR entstanden ist.
Bei einem derartigen Schwachkopf würde ich diese Version allerdings erst einmal mit einem dicken Fragezeichen versehen...
CU
Olaf