statt Dich darüber zu freuen, dass jemand versucht etwas gegen diese "Unart" zu unternehmen?
Die Klage stützt sich auf die Gesetzeslage von heute. Ändern kann man damit nichts.
Davon ab: eine "Unart" ist das eine, sie zu verbieten das andere. Man kann nicht immer alles verbieten, nur weil es irgendwem nicht gefällt. Ich finde z.B. auch Gartenzwerge ganz schrecklich, trotzdem finde ich es nicht gut, wenn ein Eigenheimbesitzer wegen deren Anblick seinen Nachbarn verklagt.
Die Unterscheidung zwischen Bußgeld/Strafzahlung einerseits und zivilrechtlich einklagbarer Entschädigung/Schadenersatz andererseits dürfte es in so ziemlich jedem Rechtssystem der Welt geben. Im einen Fall profitiert die Staatskasse von der Zahlung, im anderen das Individuum.
CU
Olaf