Die Frage ist aber doch nicht, ob du und ich und andere kritische Geister so etwas blöd finden, sondern ob es erlaubt ist. Und das musste der EUGH bejahen.
Ich lese das aktuelle Ergebnis so, dass das EuGH vor allem festgestellt hat, dass solche Angebote nicht generell verboten sind. Zumindest für Teile der Entscheidung wurde ja auch darauf hingewiesen, dass diese durch nationale Gerichte entschieden werden müssen. D.h.: Möglicherweise könnte es einem EU Land erlaubt und einem anderen verboten sein. Oder im Extremfall sogar in allen aktuellen EU-Ländern, nur eben nicht auf Basis von EU-Recht. Das ist nach einem Eindruck, dass einzige was hier bislang wirklich sicher ist. Ein pauschales "ist erlaubt" scheint mir etwas zu stark vereinfacht.
Gruß
bor