Ergo hat das schon etwas mit der EU.
Es hat mit der EU zu tun, ist aber nicht "die EU".
Genau wie der BGH nicht "die Bundesrepublik Deutschland" ist.
einer muss kein Voll-Dau sein wenn er eienen PC mit WinVista kauft.
Nein. Nur, weil er es kauft, ist er kein Voll-DAU. Wenn er aber das Geld für das OS zurückhaben will, das laut Artikelbeschreibung dazu gehört, dann ist er einer.
Der würde sicher auch ein Auto kaufen und anschließend den Preis für die vier Räder zurückfordern, weil er ja noch Räder vorrätig hatte und die neuen Räder nicht haben wollte...
Wenn du dir einen neuen Wagen kaufen würdest und beiA uslieferrung wäre er Bepflaster mit Werbung was würdest du tun?
Ein Betriebssystem wird für den Betrieb des Rechners benötigt. Will man kein Betriebssystem haben, kauft man einen Rechner ohne Betriebssystem.
Aber der Voll-DAU hätte den Unterschied wahrscheinlich noch nicht mal bemerkt...