Ich frage mich da nur, wieso ein französisches Gericht das nicht auch gleich festgestellt hat. Die sind wohl nicht so reif wie Zehnjährige.
Es könnte vielleicht auch einfach daran liegen, dass die ein tiefer gehende Rechtskenntnisse haben als Du und somit zu einer sehr viel feineren Abwägung von den relevanten Rechtsgütern haben?
Wieso stört Dich jetzt die kostenlose Software, die mitgeliefert wird? Soll jetzt jeder Kunde ein Betriebssystem extra kaufen, weil ein Kunde es falsch findet, dass ein Betriebssystem dabei ist?
Im Zweifelsfall zahlst Du indirekt für die "Gratissoftware". Früher war es übrigens mal vollkommen normal, dass man das die Windows-Lizenz extra kaufen musste. Die gab es dann aber oft auch für einen so günstigen Aufpreis, dass fast alle diese Möglichkeit genutzt haben. Das war dann auf jeden Fall deutlich transparenter für den Kunden.