Nicht alles was in einem Kaufvertrag drin steht ist damit automatisch auch rechtlich einwandfrei. Ansonsten könnten wir uns sowas wie Verbraucherschutz sparen…
Grundsätzlich betrachtet hast du damit ja recht. Was aber sollte daran "sittenwidrig" sein, einen PC mit vorinstallierter Software zu verkaufen?
Geradzu absurd finde ich die Idee, "anteilig" den Kaufpreis für nicht benötigte Komponenten zurückzufordern.
Wäre ich Händler, ich würde sagen: der Anteil ist Null! Du bekommst die Software geschenkt. Wenn du sie nicht willst, auch gut, aber zu fordern gibt es da nichts.
Wenn ein Notebook mit vorinstallierter Software 1199 EUR kostet und der Händler würde vom Gesetzgeber verdonnert, das gleiche Gerät auch ohne Software anzubieten, würde ich an seiner Stelle dieses ebenfalls für 1199 EUR anbieten.
Oder noch besser: für 1250 EUR, inkl. 51 EUR für den sinnlos erhöhten Verwaltungsaufwand.
CU
Olaf