Windows 10 2.214 Themen, 28.184 Beiträge

Noch lange nicht zu Ende...

luttyy / 88 Antworten / Flachansicht Nickles

Wer da glaubt MS würde jetzt Ruhe geben mit seinen Zwangsmaßnahmen zu WIN10, der irrt gewaltig!

Das Spiel geht weiter und macht diesen Laden noch unsympathischer...

http://www.com-magazin.de/news/windows-10/neue-intel-amd-cpus-unterstuetzen-windows-10-1120052.html

Die Tatsache, dass es nur Windowsnutzer trifft, spricht ja wohl Bände..

Gruß

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mawe2 Olaf19 „Grundsätzlich betrachtet hast du damit ja recht. Was aber sollte daran sittenwidrig sein, einen PC mit vorinstallierter ...“
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Wäre ich Händler, ich würde sagen: der Anteil ist Null! Du bekommst die Software geschenkt. Wenn du sie nicht willst, auch gut, aber zu fordern gibt es da nichts.

Die Sache ist ja im konkreten Fall noch viel absurder: Bei einem Notebook für 549 EUR Kaufpreis wollte der Kläger 450 EUR für das Betriebssystem erstattet haben.

Der Kläger war also exakt der Meinung, dass das SONY-Notebook selbst (also die Hardware allein) genau 99 EUR wert ist!

Wenn ich der erstinstanzliche Richter gewesen wäre, hätte ich den Fall wg. Nichtigkeit gar nicht erst eröffnet! Solche Querulanten sind es, die die Gerichte mit unsinnigen Fällen beschäftigen und für die wirklich wichtigen (z.B. existenziellen) Fälle fehlt dann den Richtern die Zeit.

Dass der Kläger dazu auch noch 2500 EUR "Schadensersatz" haben wollte, setzt der Absurdität des Ganzen noch die Krone auf. Was hat er denn für einen Schaden, wenn er die Festplatte löscht und das OS seiner Wahl installiert? Bei einer leeren Platte wäre der Aufwand in etwa der Selbe gewesen.

2500 EUR für den Klick bei der OS-Installation, dass alle vorhandenen Partitionen gelöscht werden sollen??

Hier hat (und ich verwende den despektierlichen Begriff jetzt bewusst noch einmal) ein Voll-DAU sämtliche Gerichte an der Nase herum geführt und hat es damit sogar bis zum EuGH geschafft. Erst dort saßen dann Richter, die die Absurdität des Ganzen erkannt und dem Unfug einen Riegel vorgeschoben haben.

Ich hoffe, dass dem Kläger jetzt wenigstens eine stattliche Kostennote seines Anwalts und ein respektabler Gebührenbescheid der Justizzahlstelle zugestellt werden!

Gruß, mawe2

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