Hallo Forum,
immer schön das lan, wlan oder noch besser die TAE-Dose im Auge behalten! Neuerdings besteht eine gemeinschaftliche Haftung bei häuslichem Internetzugang auch für volljährige Personen, wie z. B. Ehemann und
Ehefrau, Kinder und Freund(in).
Zum Urteil geht es insbesondere hier: http://www.golem.de/0912/71968.html
MfG.
violetta
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Mit beiden Argumenten hast Du erst einmal Recht.
Aber in beiden Fällen würde ich nicht in Mithaftung genommen, zusätzlich zum Verursacher -wenn ich ihn den nenne.
Nach dem obigen Urteil würde ich in den Knast gehen, wenn zB. mein volljähriger Sohn mit dem von mir ausgeliehenen Auto einen Bankraub begeht.
Begründung: Ohne das von mir ausgeliehene Auto hätte er den Bankraub nicht begehen können.
Das kann man natürlich auf alles Mögliche ausdehnen.
vg hatterchen45