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Störerhaftung bei gemeinsamer Internetnutzung

violetta7388 / 26 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Forum,

immer schön das lan, wlan oder noch besser die TAE-Dose im Auge behalten! Neuerdings besteht eine gemeinschaftliche Haftung bei häuslichem Internetzugang auch für volljährige Personen, wie z. B. Ehemann und
Ehefrau, Kinder und Freund(in).

Zum Urteil geht es insbesondere hier: http://www.golem.de/0912/71968.html

MfG.
violetta

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Synthetic_codes Ma_neva „Nabend, was mich dabei auch noch interessieren würde, wie hätte sich das...“
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Internet Cafe: Betreiber haftbar. Referenzurteile: Siehe google
Illegales eindringen in fremde netze: Wenn nicht verschlüsselt, bist du wegen störerhaftung dran, wenn verschlüsselt, musst du dem richter erstmal erklären, wie jmd in dein netz eindringen konnte, wo es doch verschlüsselt war

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