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Störerhaftung bei gemeinsamer Internetnutzung

violetta7388 / 26 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Forum,

immer schön das lan, wlan oder noch besser die TAE-Dose im Auge behalten! Neuerdings besteht eine gemeinschaftliche Haftung bei häuslichem Internetzugang auch für volljährige Personen, wie z. B. Ehemann und
Ehefrau, Kinder und Freund(in).

Zum Urteil geht es insbesondere hier: http://www.golem.de/0912/71968.html

MfG.
violetta

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violetta7388 Ma_neva „Nabend schön, meistens ist es doch so das die volljährigen Kinder mehr...“
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Hallo Manfred,

ja, wir leben heute in einer Welt in der (kaufmännische) Ehre nichts mehr wert ist!
Die Ehrlichen sind mittlerweile die Dummen!
Die Egos kommen besser durchs heutige Leben, denn die anderen werden an jeder Ecke besch......


MfG.
violetta

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