Allgemeines 21.922 Themen, 147.273 Beiträge

Störerhaftung bei gemeinsamer Internetnutzung

violetta7388 / 26 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Forum,

immer schön das lan, wlan oder noch besser die TAE-Dose im Auge behalten! Neuerdings besteht eine gemeinschaftliche Haftung bei häuslichem Internetzugang auch für volljährige Personen, wie z. B. Ehemann und
Ehefrau, Kinder und Freund(in).

Zum Urteil geht es insbesondere hier: http://www.golem.de/0912/71968.html

MfG.
violetta

bei Antwort benachrichtigen
violetta7388 Nachtrag zu: „Störerhaftung bei gemeinsamer Internetnutzung“
Optionen

Hallo Forum,

es ist sehr schwer dieses Urteil als juristischer Laie nachzuvollziehen. Ganz entscheidend ist, wer hier Eigentümer und Betreiber der TAE-Dose (der techn. Anlage etc.) ist. Und das war in diesem Falle augenscheinlich der in Mitschuld genommene Vater.

Ja, so kann es gehen, wenn die Kinder wieder nicht hören wollen.

MfG.
violetta

bei Antwort benachrichtigen