Hallo Forum,
immer schön das lan, wlan oder noch besser die TAE-Dose im Auge behalten! Neuerdings besteht eine gemeinschaftliche Haftung bei häuslichem Internetzugang auch für volljährige Personen, wie z. B. Ehemann und
Ehefrau, Kinder und Freund(in).
Zum Urteil geht es insbesondere hier: http://www.golem.de/0912/71968.html
MfG.
violetta
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Hallo Forum,
es ist sehr schwer dieses Urteil als juristischer Laie nachzuvollziehen. Ganz entscheidend ist, wer hier Eigentümer und Betreiber der TAE-Dose (der techn. Anlage etc.) ist. Und das war in diesem Falle augenscheinlich der in Mitschuld genommene Vater.
Ja, so kann es gehen, wenn die Kinder wieder nicht hören wollen.
MfG.
violetta