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Störerhaftung bei gemeinsamer Internetnutzung

violetta7388 / 26 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Forum,

immer schön das lan, wlan oder noch besser die TAE-Dose im Auge behalten! Neuerdings besteht eine gemeinschaftliche Haftung bei häuslichem Internetzugang auch für volljährige Personen, wie z. B. Ehemann und
Ehefrau, Kinder und Freund(in).

Zum Urteil geht es insbesondere hier: http://www.golem.de/0912/71968.html

MfG.
violetta

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Ma_neva Synthetic_codes „Internet Cafe: Betreiber haftbar. Referenzurteile: Siehe google Illegales...“
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Hallo,

wenn verschlüsselt, musst du dem richter erstmal erklären, wie jmd in dein netz eindringen konnte, wo es doch verschlüsselt war , das dieses für viele PC-Experten ein geringes Hindernis ist wurde doch schon in vielen Sendungen des TV dargelegt (HR , WDR, usw.), ein Laie (wie ich und viele User) könnte es dem Richter nicht erklären, nur das man es von einem bezahlten Experten hat einrichten lassen könnte man nachweisen.
Echt traurig.

Gruß
Manfred

Das Genie tut was es muß, das Talent tut was es kann
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