Hallo Forum,
immer schön das lan, wlan oder noch besser die TAE-Dose im Auge behalten! Neuerdings besteht eine gemeinschaftliche Haftung bei häuslichem Internetzugang auch für volljährige Personen, wie z. B. Ehemann und
Ehefrau, Kinder und Freund(in).
Zum Urteil geht es insbesondere hier: http://www.golem.de/0912/71968.html
MfG.
violetta
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Hallo Balzhofna,
ich will Dich nicht aus Deinen Träumen reißen, aber juristisch bleiben Kinder immer (Deine) Kinder. Wir können uns lediglich über minderjährige oder volljährige Kinder unterhalten und diese sind im Gesetz eindeutig definiert.
Im obigen Falle wird der Vater wohl nicht aus seiner Mithaftung herauskommen. Zu meinem Bedauern.
Sollte dieses Urteil dann auch noch durch die nächste Instanz bestätigt werden, dann können wir uns auch beim Thema "ungesicherte wlans" auf etwas gefasst machen.
MfG.
violetta