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Störerhaftung bei gemeinsamer Internetnutzung

violetta7388 / 26 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Forum,

immer schön das lan, wlan oder noch besser die TAE-Dose im Auge behalten! Neuerdings besteht eine gemeinschaftliche Haftung bei häuslichem Internetzugang auch für volljährige Personen, wie z. B. Ehemann und
Ehefrau, Kinder und Freund(in).

Zum Urteil geht es insbesondere hier: http://www.golem.de/0912/71968.html

MfG.
violetta

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gelöscht_238890 out-freyn „ Das Gericht hat genauso geurteilt wie bei einem Verkehrsverstoß im ruhenden...“
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"Außerdem meint das OLG noch (und das passt wieder zum aktuellen Fall):
Störer kann auch derjenige sein, wer die Möglichkeit einer Rechtsverletzung, zu der er einen adäquat kausalen Beitrag geleistet hat, nicht erkannt hat, sie aber hätte erkennen und mit zumutbaren Mitteln verhindern können."

Dies würde aber bedeuten, ich muss meinen volljährigen Familienmitglieder, von vornherein die Begehung mögliche Rechtsverletzungen unterstellen, wo bleibt da die Vertrauensbasis?
Wenn eines meiner Familienmitglieder mit meinem Taschenmesser, welches ich in meinem Schreibtisch liegen habe, dem Nachbarn die Reifen löschert, bin ich dann haftbar (Gefährdungshaftung)?.

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