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Störerhaftung bei gemeinsamer Internetnutzung

violetta7388 / 26 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Forum,

immer schön das lan, wlan oder noch besser die TAE-Dose im Auge behalten! Neuerdings besteht eine gemeinschaftliche Haftung bei häuslichem Internetzugang auch für volljährige Personen, wie z. B. Ehemann und
Ehefrau, Kinder und Freund(in).

Zum Urteil geht es insbesondere hier: http://www.golem.de/0912/71968.html

MfG.
violetta

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gelöscht_238890 Prosseco „Nein. Der Vater haette seine Fuersorgsfalt Plicht nachkommen muessen. Das die...“
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Hi Sascha,

habt ihr in Mexico noch die Prügelstrafe?

Möglicherweise wusste der Vater ja vorher gar nichts von diesem Filesharing seiner Tochter.
Er hätte sie also vorsorglich vor die Türe setzen müssen. ist doch schwachsinnig. (vom Richter)

Gruß
hatterchen45

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