Hallo Forum,
immer schön das lan, wlan oder noch besser die TAE-Dose im Auge behalten! Neuerdings besteht eine gemeinschaftliche Haftung bei häuslichem Internetzugang auch für volljährige Personen, wie z. B. Ehemann und
Ehefrau, Kinder und Freund(in).
Zum Urteil geht es insbesondere hier: http://www.golem.de/0912/71968.html
MfG.
violetta
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Störerhaftung gut und schön. Wenn also der Vater als Mitstörer herangezogen wird weil er (wie auch immer) seine volljährige Tochter nicht im Griff hat, dann soll es eben so sein.
Aber was ist jetzt mit dem Zugangsprovider? Der ist doch mindestens genauso ein Mitstörer! Da traut sich der (namentlich nicht genannte Rapper) wohl nicht ran?
Also wenn man der Argumentation des Gerichts irgendwie folgen würde, müsste auch der ISP verurteilt werden.
Gruß, mawe2
PS: Ob Filesharing gut oder böse ist, lasse ich mal dahingestellt. Wenn meine Tochte jedoch Rap hören würde, hätte ich mir um dem Misserfolg meiner Erziehung doch schon mal Gedanken gemacht!