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Störerhaftung bei gemeinsamer Internetnutzung

violetta7388 / 26 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Forum,

immer schön das lan, wlan oder noch besser die TAE-Dose im Auge behalten! Neuerdings besteht eine gemeinschaftliche Haftung bei häuslichem Internetzugang auch für volljährige Personen, wie z. B. Ehemann und
Ehefrau, Kinder und Freund(in).

Zum Urteil geht es insbesondere hier: http://www.golem.de/0912/71968.html

MfG.
violetta

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gelöscht_238890 violetta7388 „Störerhaftung bei gemeinsamer Internetnutzung“
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Natürlich muss man dagegen in die Berufung gehen und wenn es sein muss bis vor das höchste Gericht.
Solche Urteile widersprechen sowohl der allgemein gültigen Rechtsauffassung als auch den allgemeinen Lebensumständen in einer Familie. Denn hier geht es ja nicht um minderjährige Kinder sondern um Erwachsene. Wo kommen wir den hin, wenn ich den Internetzugang blockiere weil ich evtl. meiner Frau nicht traue? Erzieherische Maßnahme gegen meine Frau, etwa durch Liebesentzug?

Solchen Richtern sollte man ihre Kompetenz absprechen.

Gruß
hatterchen45

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