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Störerhaftung bei gemeinsamer Internetnutzung

violetta7388 / 26 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Forum,

immer schön das lan, wlan oder noch besser die TAE-Dose im Auge behalten! Neuerdings besteht eine gemeinschaftliche Haftung bei häuslichem Internetzugang auch für volljährige Personen, wie z. B. Ehemann und
Ehefrau, Kinder und Freund(in).

Zum Urteil geht es insbesondere hier: http://www.golem.de/0912/71968.html

MfG.
violetta

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TAsitO Prosseco „Nein. Der Vater haette seine Fuersorgsfalt Plicht nachkommen muessen. Das die...“
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Wenn es eine richtige Tochter ist dann sagt diese; dann kaufe ich mir halt meinen eigenen Tisch !
Grinsegruss.

http://www.talk-about.org/leben-ist-mehr/default.asp
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