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Störerhaftung bei gemeinsamer Internetnutzung

violetta7388 / 26 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Forum,

immer schön das lan, wlan oder noch besser die TAE-Dose im Auge behalten! Neuerdings besteht eine gemeinschaftliche Haftung bei häuslichem Internetzugang auch für volljährige Personen, wie z. B. Ehemann und
Ehefrau, Kinder und Freund(in).

Zum Urteil geht es insbesondere hier: http://www.golem.de/0912/71968.html

MfG.
violetta

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Balzhofna violetta7388 „Störerhaftung bei gemeinsamer Internetnutzung“
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@violetta

Tut mir leid, aber wir reden hier nicht von Kinder, sonder von volljährigen Familienmitglieder. Oben wurde schon die Ehefrau erwähnt. Soll ich als Ehemann bei meiner Frau auch "erzieherische Maßnahmen" anwenden müssen?
Solch ein Urteil, mit dieser Begründung kann ich persönlich leider nicht im geringsten verstehen. Auch nicht die Meinung von Prosseco. Was dein Papa sagt und macht, spielt hier überhaupt keine Rolle.

Mfg

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