Hallo Forum,
immer schön das lan, wlan oder noch besser die TAE-Dose im Auge behalten! Neuerdings besteht eine gemeinschaftliche Haftung bei häuslichem Internetzugang auch für volljährige Personen, wie z. B. Ehemann und
Ehefrau, Kinder und Freund(in).
Zum Urteil geht es insbesondere hier: http://www.golem.de/0912/71968.html
MfG.
violetta
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Nabend,
ist einfach nicht zu verstehen. Wo bleibt da die die Volljährigkeit und deren Garantie? Ist das mit dem GG , BG oder Verfassung überhaupt in Einklang zu bringen? Da müßte doch in jedem Fall die Tochter als Verursacher am Pranger stehen und nicht der Vater. Man haben wir Richter, da sind sogar die Rechtsgelehrten nicht konform mit und die verkünden es einfach, bleibt einem die Spucke weg.
Gruß
Manfred