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Störerhaftung bei gemeinsamer Internetnutzung

violetta7388 / 26 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Forum,

immer schön das lan, wlan oder noch besser die TAE-Dose im Auge behalten! Neuerdings besteht eine gemeinschaftliche Haftung bei häuslichem Internetzugang auch für volljährige Personen, wie z. B. Ehemann und
Ehefrau, Kinder und Freund(in).

Zum Urteil geht es insbesondere hier: http://www.golem.de/0912/71968.html

MfG.
violetta

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Ma_neva gelöscht_238890 „Natürlich muss man dagegen in die Berufung gehen und wenn es sein muss bis vor...“
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Schönen Abend,

schon wieder begegnen wir uns ;-),
etwa durch Liebesentzug?
, das ist ja eigentlich mehr die erzieherische Art (Ader) auf Seiten der Frauen ;-), wir Männer sind da doch meist toleranter ;-).
Aber das diese Richter (oder der Richter) Inkompetent sind leuchtet doch schon einem Nichtjuristen ein.
Wie der zu solch einer Auffassung überhaupt "Rechtlich" gelangt ist , ist mir doch schleierhaft.

Schönen 4.Adventsabend noch ;-).

Gruß
Manfred

Das Genie tut was es muß, das Talent tut was es kann
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