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Störerhaftung bei gemeinsamer Internetnutzung

violetta7388 / 26 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Forum,

immer schön das lan, wlan oder noch besser die TAE-Dose im Auge behalten! Neuerdings besteht eine gemeinschaftliche Haftung bei häuslichem Internetzugang auch für volljährige Personen, wie z. B. Ehemann und
Ehefrau, Kinder und Freund(in).

Zum Urteil geht es insbesondere hier: http://www.golem.de/0912/71968.html

MfG.
violetta

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Prosseco violetta7388 „Störerhaftung bei gemeinsamer Internetnutzung“
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Ganz Richtig, violetta.

Auch meine meinung nach, muessen die beide verdonnert werden. Als Lektion fuer andere.

Es ist immer Heftig wie die Medien, oder die Industrie vieles auf dem Kopf knallt. Man will dieses, man will das. Wenn Familien das Geld nicht haben, dann begeht man dieses irsinn.

Man machte es sich immer leicht.

Gruss
Sascha

Das ist keine Signatur. Sondern ich putz hier nur
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