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Störerhaftung bei gemeinsamer Internetnutzung

violetta7388 / 26 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Forum,

immer schön das lan, wlan oder noch besser die TAE-Dose im Auge behalten! Neuerdings besteht eine gemeinschaftliche Haftung bei häuslichem Internetzugang auch für volljährige Personen, wie z. B. Ehemann und
Ehefrau, Kinder und Freund(in).

Zum Urteil geht es insbesondere hier: http://www.golem.de/0912/71968.html

MfG.
violetta

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Synthetic_codes violetta7388 „Störerhaftung bei gemeinsamer Internetnutzung“
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Ganz einfache Lösung des Problems:

Du lässt deinen Mann, sowie evtl vorhandene Kinder alle 6 Monate eine Rechtsbehelfsbelehrung unterschreiben, in der steht, wozu sie deine Anschlüsse nutzen dürfen. Damit bist du im zweifel aus dem schneider. Sollten doch probleme auftauchen kannst du dich auf die Belehrung berufen, und deine Kontrollpflicht aufgrund Artikel 10 GG beschränken.

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