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Störerhaftung bei gemeinsamer Internetnutzung

violetta7388 / 26 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Forum,

immer schön das lan, wlan oder noch besser die TAE-Dose im Auge behalten! Neuerdings besteht eine gemeinschaftliche Haftung bei häuslichem Internetzugang auch für volljährige Personen, wie z. B. Ehemann und
Ehefrau, Kinder und Freund(in).

Zum Urteil geht es insbesondere hier: http://www.golem.de/0912/71968.html

MfG.
violetta

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Prosseco violetta7388 „Störerhaftung bei gemeinsamer Internetnutzung“
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Nein. Der Vater haette seine Fuersorgsfalt Plicht nachkommen muessen. Das die Voll Jaehrige Tochter, das getan hat was sie wollte, kann man an den Pranger stellen.

Wie mein Vater es sagte: "Solange du deine Beine unter mein Tisch stellst, machst du das was ich dir sage. Wenn es dir nicht passt, da ist die Tuer".

Somit, haette der Vater es ihr ausdruecklich sagen sollen. Nix Filesharing. Aus und Basta.

Eltern haften zwar nicht mehr bei Volljaehrigkeit. Nur Volljaehrige Kinder muessen es wissen. Solange sie noch bei die Eltern wohnen. Haften die Eltern.

Gruss
Sascha

Das ist keine Signatur. Sondern ich putz hier nur
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