Hallo Forum,
immer schön das lan, wlan oder noch besser die TAE-Dose im Auge behalten! Neuerdings besteht eine gemeinschaftliche Haftung bei häuslichem Internetzugang auch für volljährige Personen, wie z. B. Ehemann und
Ehefrau, Kinder und Freund(in).
Zum Urteil geht es insbesondere hier: http://www.golem.de/0912/71968.html
MfG.
violetta
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Nabend schön,
meistens ist es doch so das die volljährigen Kinder mehr Erfahrung und Kenntnisse vom PC-Wesen haben als die Eltern (in diesem Fall der Vater). Natürlich wird sie ein eigenes Zimmer mit eigenen Anschluß zum Router haben, wie soll da der Vater (Eltern) eine Aufsichtspflicht ausüben?
Da ist ein totaler Widerspruch zwischen "Theorie" und "Praxis".
Nicht nur dann "ungesicherte wlans" auf etwas gefasst machen.
, auch gesicherte sind für etliche Leute keine Hürde (bei knacken), selbst gesehen im Cafe (kein I-Net Cafe, ganz normales). Habe ihn gefragt wie er ins Netz geht ob mit Stick oder Karte? Darauf er, soll man still sein, er hat nur Pause und er macht nix was Geld kostet (kannte den Menschen ;-), sonst hätte ich nicht gefragt), er war einfach auf der Durchreise mit Aufenthalt (seine Pause ;-(). Macht das jemand mit arglistigem Grund dann ist doch auch der "geknackte Zugang" haftbar.
Richtig ist das alles nicht, liegt wohl viel daran (so bilde ich es mir ein) das die Polizei oder Strafverfolgungsbehörden nicht über gute oder genügende Experten im PC verfügen. Müßten einmal Richter die Betroffenen sein, vielleicht kommt dann ein Nachdenken.
Gruß
Manfred