Hallo Forum,
immer schön das lan, wlan oder noch besser die TAE-Dose im Auge behalten! Neuerdings besteht eine gemeinschaftliche Haftung bei häuslichem Internetzugang auch für volljährige Personen, wie z. B. Ehemann und
Ehefrau, Kinder und Freund(in).
Zum Urteil geht es insbesondere hier: http://www.golem.de/0912/71968.html
MfG.
violetta
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Dies würde aber bedeuten, ich muss meinen volljährigen Familienmitglieder, von vornherein die Begehung mögliche Rechtsverletzungen unterstellen, wo bleibt da die Vertrauensbasis?
Streng genommen musst Du das beim Auto ja auch. Wenn Deine volljährigen Kinder bzw. die Gattin das Auto nutzen und in einer Feuerwehrzufahrt abstellen, bekommst Du als Halter zunächst mal das Knöllchen.
Wenn eines meiner Familienmitglieder mit meinem Taschenmesser, welches ich in meinem Schreibtisch liegen habe, dem Nachbarn die Reifen löschert, bin ich dann haftbar (Gefährdungshaftung)?
Wenn das Messer am Tatort zurückbleibt und Dein Name draufsteht, bist Du sicher einer der ersten Ansprechpartner... ;-)
Streng genommen musst Du das beim Auto ja auch. Wenn Deine volljährigen Kinder bzw. die Gattin das Auto nutzen und in einer Feuerwehrzufahrt abstellen, bekommst Du als Halter zunächst mal das Knöllchen.
Wenn eines meiner Familienmitglieder mit meinem Taschenmesser, welches ich in meinem Schreibtisch liegen habe, dem Nachbarn die Reifen löschert, bin ich dann haftbar (Gefährdungshaftung)?
Wenn das Messer am Tatort zurückbleibt und Dein Name draufsteht, bist Du sicher einer der ersten Ansprechpartner... ;-)