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LOL andy11
YMMD - gelöscht_189916
Olaf19 mawe2 „Ich fand schon immer die Formulierung in diesem Paragrafen für ...“
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Wenn man einen Schutz umgehen kann, ist er per se unwirksam. Wie kann man dann noch von der Umgehung eines wirksamen Schutzes sprechen?

Ja, das war von Anfang an eine "Reiz-Formulierung" (Reizwort kann man ja nicht sagen.)

Ich versuch' es einmal mit meinen eigenen Worten: Gemeint ist, wenn man fachspezifische "Hacker"-Kenntnisse und -Fähigkeiten benötigt, um einen Kopierschutz zu umgehen, dann ist er "wirksam", wird gewissermaßen "mit Gewalt umgangen" = strafbar. Einschränkung: dies gilt nur für Musik und Filme; bei Software hingegen ist das eben oben beschriebene "Knacken" von Kopierschutz weiterhin legal. Frag jetzt bitte nicht mich, warum das so ist.

Wenn sich hingegen jemand eine kopiergeschützte CD anhört und so ganz nebenbei via Cinch-Kabel eine Audio-Verbindung mit der Soundkarte des PCs herstellt und die CD mitschneidet – Dampfradio lässt grüßen! – dann hat er keinen Kopierschutz geknackt. Das ist dann "plötzlich" wieder legal, wenn auch das Ergebnis einigermaßen das gleiche ist.

Erst recht ist es Quatsch, diesen unsinnigen Paragrafen auf die BILD-Thematik anwenden zu wollen.

ACK. Das ist an den Haaren herbeigezogen. Die Bild-Artikel bleiben urheberrechtlich völlig unberührt, egal ob jemand Werbung blockiert und mit welchen technischen Mitteln.

Der logische nächste Schritt der Werbe-Mafia wäre die Initiierung eines Gesetzes, dass das Verlassen des Wohnzimmers verbietet, wenn im TV Werbung kommt.

Am besten, gar nicht erst einschalten...

Das Abschalten des TVs kann man relativ leicht von Seiten der Hersteller unterbinden lassen.

Stromstecker ziehen? Sicherung herausnehmen? Mit der Axt draufhauen? ;-))

CU, Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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