Obwohl der Bundesgerichtshof Online-Durchsuchungen verboten hat, will sich so mancher damit nicht abfinden: So fordert BKA-Präsident Jörg Ziercke eine grundsätzliche Zulassung im Kampf gegen islamistische Terroristen. Diese würden in erheblichem Maße über das Internet kommunizieren und sich dort radikalisieren lassen.
Außerdem gebe es jedes Jahr 20000 neue Schadprogramme und Millionen von Spam- und Phishing-Mails. Deshalb will er die Unverletzlichkeit der Wohnung, die in Artikel 13 Grundgesetz gewährleistet ist, abschaffen, damit Online-Durchsuchungen durchgeführt werden können.
Quelle: Spiegel online
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Auf besagtes Grundgesetz hat der "gute" Mann einmal seinen Diensteid geschworen. Diese Haltung ist verfassungsfeindlich im wahrsten Wortsinne. Erschreckenderweise ist dieser Herr ja aber nur einer von vielen, er ist ja in bester Gesellschaft wenn man sich umhört wie viele Politiker derzeit nur noch durch das BVG gebremst werden, wenn es um die Einschränkung und teilweise Aufhebung der Bürgerrechte geht. Hand in Hand gehen diese Bestrebungen dann schaurigerweise noch mit der Aufweichung der Gewaltenteilung wenn gefordert und festgelegt wird, dass neben staatlichen Ermittlungsbehörden auch Rechteinhaber plötzlich Ermittlungsbefugnisse bekommen, denn interessanterweise fallen die Totschlagargumente Terrorismus und Kinderpornografie in schöner Regelmäßigkeit zusammen mit Uhrheberrecht.
Sollte die Onlinedurchsuchung kommen, dann wird es nicht lange dauern, bis ihr Einsatz dann auch auf die Ermittlung von Urheberrechtsverletzungen ausgedehnt wird möchte ich wetten. Die Begehrlichkeiten nach einmal installierten Ermittlungsinstrumenten werden immer größer werden und einmal gesammelte Daten sind nun einmal da. Selbst unsr Herr Innenminister hat im Interview mit der taz ja zugegeben, was von anfangs beschlossenen Einschränkungen in Gesetzen zu halten ist, man wolle keine Garantien für deren Bestand geben.
Aber zurück zum Artikel, der letzte Absatz ist an Zynismus kaum zu überbieten. Wenn die massige Existenz von Schadprogrammen als Rechtfertigung für staatliche Schadprogramme und die Abschaffung des Artikels 13 dienen soll, warum zieht man nicht gleich die Existenz von Straßenschlägern und Mördern in Deutschland dafür heran der Polizei das Verprügeln von Verdächtigen zu erlauben und die Abschaffung des Artikels 2, Absatz 2?
Würde eine kleine Partei solche Bestrebungen in ihrem Wahlprogramm bekunden wie sie derzeit bei einigen Regierungsvetretern, Ermittlern und Staatsanwälten zu beobachten sind, so wäre eine Überwachung durch den Verfassungsschutz inklusive Verbotsverfahren wohl sehr wahrscheinlich, die einzige Gefahr für die Regierung scheint aber darin zu bestehen, dass ihre Haltung das eigene Volk anscheinend als Gegner zu betrachten irgendwann vom eigenen Volk aufgegriffen wird. Sehr wahrscheinlich scheint dies aber nicht, wenn man die Ergebnisse von Umfragen zur Zustimmung zur Überwachung ansieht. Der deutsche Michel schläft wohl schon nicht mehr, er liegt bereits im Koma.